Das reine "DSGVO-konform"-Label auf einer Anbieter-Website ist kein Siegel und keine rechtliche Garantie, das schreibt jeder Anbieter selbst. Für deutsche Unternehmen zählen in der Praxis andere Kriterien: Gibt es einen abschließbaren Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), auf welcher Vertragsgrundlage werden Daten in Drittländer übertragen, und welcher Tarif ist überhaupt für den Business-Einsatz vorgesehen.
Wichtig zu wissen: Bei ChatGPT werden Konversationen im kostenlosen und im Plus-Plan standardmäßig zur Modellverbesserung genutzt, sofern man dies nicht manuell in den Einstellungen deaktiviert. Erst Team-, Business- und Enterprise-Pläne schließen das standardmäßig aus und bieten einen AVV. Wer also mit personenbezogenen oder vertraulichen Kundendaten arbeitet, sollte grundsätzlich nicht den privaten Gratis- oder Plus-Zugang nutzen, unabhängig davon, ob am Ende bei ChatGPT geblieben oder gewechselt wird.
Für Unternehmen, denen europäische Serverstandorte besonders wichtig sind, lohnt sich vor jeder Entscheidung ein Blick in die aktuelle Datenschutzerklärung und den AVV des jeweiligen Anbieters, da sich Regelungen zu Datenresidenz und Sub-Auftragsverarbeitern ändern können.